Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert am 25.09.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ernährungstherapie Basel


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beratung & Behandlung durch Ernährungsberaterinnen SVDE tätig bei Ernährugnstherapie Basel und Patient*innen mit ärztlicher Verordnung oder Klient*innen mit Selbstzuweisung.

Schriftliche oder mündliche Terminvereinbarungen zur Beratung von Patient*innen und Klient*innen stellen automatisch einen Beratungsauftrag im Sinne dieser AGBs dar.
 
§ 1 Geltung der Bedingungen

Diese AGB regeln alle Geschäftsbedingungen zwischen den Ernährungsberaterinnen die der Praxisgemeinschaft Ernährungstherapie Basel angeschlossen sind  – im Folgenden als „Beraterin“ bezeichnet – und der beauftragenden Person (sei es Einzelperson, Patient*in [ärztliche Verordnung liegt vor], Klient*in [Selbstzuweisung]) oder dem beauftragenden Unternehmen – im Folgenden als "Patient*in / Klient*in" bezeichnet.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und bedürfen nicht einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung.

§ 2 Behandlungsvertrag

Die Dienstleistung besteht in der Ausübung der Tätigkeit als Ernährungsberaterin mit den dazugehörigen Kenntnissen und Fähigkeiten bei Beratung, Diagnose und Therapie. Ein Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden.
Die Patient*in / Klient*in wird bezüglich der geeigneten Therapie(n) zum Beschwerdebild beraten, hat jedoch das Recht, aus den von der Beraterin angebotenen Therapiemöglichkeiten, zu wählen.
Die Dienstleistung durch die Beraterin wird mit einem Beratungshonorar abgegolten und ist kein Erfolgshonorar*.
Das Beratungshonorar wird bei vorliegender ärztlicher Verordnung direkt dem Krankenversicherer in Rechnung gestellt (Tiers Garant). Es gilt die Tarifstruktur zwischen dem Schweizerischen Verband diplomierter Ernährungsberaterlnnen und santésuisse. Patient*in / Klient*in erhalten auf ausdrücklichen mündlichen, oder schriftlichen Wunsch eine Rechnungskopie.
Der Therapieerfolg ist massgeblich von der Kooperation der Patient*in / Klient*in abhängig. Eine Erfolgsgarantie bezüglich der Erreichung eines jeweiligen Behandlungszieles kann daher nicht von der Beraterin gegeben werden. 

*Die Kosten für die Beratung fallen auch bei Nichterfüllung des Behandlungszieles an.

§ 3 Terminvereinbarungen

Sämtliche Terminvereinbarungen, die telefonisch, per Textnachricht, schriftlich, sowie mündlich zwischen Patient*in / Klient*in und Beraterin getroffen wurden, gelten als vertraglich vereinbart, sofern sie nicht rechtzeitig - spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin - abgesagt wurden. Bei späterer Terminabsage hat der Patient*in / Klient*in eine Aufwandentschädigungspauschale entrichten.
Die Pauschale wird von der jeweiligen Beratungsperson festgelegt und beträgt mindestens 80 CHF. Dieser Betrag wird von der Krankenkasse nicht rückvergütet und entfällt zu Lasten Patient*in / Klient*in.
Ereignisse höherer Gewalt; plötzliche, schwere Krankheit (mit ärztlicher Bescheinigung) oder Unfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.

§ 4 Kosten

§ 4.1. Für Patient*innen mit ärztlicher Verordnung gelten folgende Tarife:

1. Konsultation: 99 Taxpunkte
2. - 6. Konsultation: 77 Taxpunkte
7. - 12. Konsultation: 64 Taxpunkte

Taxpunktwert 2024: 1.08 CHF
Taxpunktwert 2025: 1.09 CHF

Die Kosten werden Patient*innen während der Erstkonsultation mündlich von der Beraterin erläutert.

§ 4.2 Für Klient*innen mit Selbstzuweisung hat jeder Beratungsperson eine andere Tarifregelung. Die Kosten werden Klient*innen während der Erstkonsultation mündlich von der Beraterin erläutert.

§ 4.3 Für Firmen und Unternehmen werden nach einer Bedürfnisabklärung individuelle Offerten angefertigt. Nach Genehmigung der Offerte erfolgt eine verbindliche Auftragsbestätigung.

§ 5 Unterlagen

Schriftliche Unterlagen und Hilfsmittel in Form von Zeichnungen, Grafiken ect. sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Autorin / Beraterin unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme.

Der Gerichtsstand ist Basel.

Basel, September 2024